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LALA hat geschrieben:Bitte denkt daran,
in DE ist ein seitliches Überstehen von Teile, Anbauten und auch Fahrrädern über das Fahrzeug hinaus nicht zulässig. Dabei zählen die Segelohren des iQ nicht zu der Karosserie-Breite.
Ein Glück, dass der iQ generell ein paar Zentimeter mehr in der Schulter hat.
Übrigens über 2m über dem Boden kann man wieder seitlich überstehen lassen!
LALA hat geschrieben:Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
Da Fahrräder zu anderen schlecht erkennbaren Gegenständen zählen können, wenn diese quer zur Fahrbahn befestigt sind und überstehen, gibt es bei uns im Landkreis diese Auslegung.
RheinNeckarMan hat geschrieben:Hallo,
habe gerade in der aktuellen Trekkingbike (Fahrradmagazin, 4/2009, Juli-August) ein Special über Fahrradträger gelesen.
Fand ich zu diesem Thema hier sehr interessant, zumal verschiedene Möglichkeiten betrachtet wurden: -an der Heckklappe; -auf Anhängerkupplung; aber auch -auf dem Dach. Was sagt Toyota eigentlich zur Dachlast und die Möglichkeit dort Träger anzubringen
Außerdem gibt es einen sehr ausführlichen Herstellernachweis
MfG RheinNeckarMan
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