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Fahrradträger

Rund um Ausstattung und Zubehör des Toyota iQs

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Re: Fahrradträger in DE

Beitragvon IQ-Fan » Mittwoch 22. Juli 2009, 13:18

LALA hat geschrieben:Bitte denkt daran,
in DE ist ein seitliches Überstehen von Teile, Anbauten und auch Fahrrädern über das Fahrzeug hinaus nicht zulässig. Dabei zählen die Segelohren des iQ nicht zu der Karosserie-Breite.
Ein Glück, dass der iQ generell ein paar Zentimeter mehr in der Schulter hat.

Übrigens über 2m über dem Boden kann man wieder seitlich überstehen lassen! :o



Hi LALA,

kann mich Deiner Auffassung leider nicht anschließen, schau mal in §22,5 StVZO:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Grüssle

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seitl abstehen

Beitragvon LALA » Mittwoch 22. Juli 2009, 16:24

Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Da Fahrräder zu anderen schlecht erkennbaren Gegenständen zählen können, wenn diese quer zur Fahrbahn befestigt sind und überstehen, gibt es bei uns im Landkreis diese Auslegung.
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Re: seitl abstehen

Beitragvon IQ-Fan » Donnerstag 23. Juli 2009, 10:09

LALA hat geschrieben:Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Da Fahrräder zu anderen schlecht erkennbaren Gegenständen zählen können, wenn diese quer zur Fahrbahn befestigt sind und überstehen, gibt es bei uns im Landkreis diese Auslegung.



Hmm, die Fahrradträger sind aber beleuchtet. Und ein Bundesgesetz ist auch in "Landkreisen" anzuwenden.

Ein Fahrradträger ist nicht mit EINZELNEN Stangen oder Pfählen bestückt, auch nicht mit liegender Platte, auch überstehen tuen die Fahrradträger in den meisten Fällen nicht (hier geht es eindeutig um "LADUNG"), worunter der Fahrradträger nicht gehört. Und die Ladung wird mit der Beleuchtung des Fahrzeuges bzw. Fahrradträgers abgegrenzt.

Ich gehe davon aus, dass ich jeden Prozess gegen Deinen Landkreis gewinnen würde :mrgreen:

Hält also Eure Polizei jeden PKW mit Fahrradträgern an und besteht auf den sofortigen Abbau oder verweigert die Weiterfahrt?

Wie sonst erlangen Millionen von Fahrradträger sonst in Deutschland die Zulassung und TÜV?

Ansonsten schick mir doch mal die Anschrift des Landkreises, damit ich mir diesbezüglich mal eine Bestätigung einholen kann, das würde mich mal interessieren - klingt ja nach Provinzrecht.
Grüssle

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Fahrräder

Beitragvon LALA » Donnerstag 23. Juli 2009, 11:24

Es geht nicht um den Träger, der ist OK. TÜV usw... Dieser wird nie seitl. überstehn.

Das Fahrrad ist die Ladung und beim Rausschauen links oder recht oder an beiden Seiten wird es kritisch! ;) Nach oben darf es aber schon sein. :o
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Re: Fahrradträger

Beitragvon Sunseeker » Donnerstag 23. Juli 2009, 11:56

Ich kann IQ-Fan zustimmen:
Ein zugelassener Fahrradträger darf bis je 40cm über den rechten und linken Rand hinausstehen. Ich würde nicht auf die Idee kommen, jemanden deswegen anzuhalten und habe auch noch nie mitbekommen, dass daran Anstoß genommen wurde.
Grüße
„Ich glaube an das Pferd. Das Auto ist eine vorübergehende Modeerscheinung.“

– Wilhelm II (1859–1941), deutscher Kaiser und König von Preußen
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2,55 m Fahrzeuggesamtbreite mit Ladung!

Beitragvon LALA » Donnerstag 23. Juli 2009, 13:01

Grundsätzlich darf Wagen plus Ladung in der Breite 2,55 m nicht übersteigen.
Das mit den 40 cm hat doch nur was mit der Beleuchtung zu tun!! (Von den Lichtaustrittflächen gemessen (von vorne weiss, hinten rot)),
ABER da ein Fahrrad schlecht erkennbar ist (man sieht nur einen 3 cm Kreis vom Rad), wenn was seitlich vom Fahrzeug raussteht, kann diese Ladung als nicht zulässig deklariert werden.
Übrigens wenn man dem Fahrrad-Rad einen (Schmutz)-Überzug verpasst, dann gibt es weniger zu kritisieren. ;) Macht aber kaum einer.

Der iQ ist 1,68m breit, hätte bei sachgerechter Ladung (erkennbar, man kann sich nirgendwo daran einhängen,…) also seitl. etwas Luftraum.
:shock:

Übrigens der iQ ist (wie fast alle Pkw) asymmetrisch (circa 2 cm), wenn man über die Spiegel misst. Rechts nicht so weit ausladend! :geek:
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Re: Fahrradträger

Beitragvon Maren » Freitag 24. Juli 2009, 09:37

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Re: Fahrradträger

Beitragvon RheinNeckarMan » Sonntag 26. Juli 2009, 12:46

Hallo,

habe gerade in der aktuellen Trekkingbike (Fahrradmagazin, 4/2009, Juli-August) ein Special über Fahrradträger gelesen. :shock:

Fand ich zu diesem Thema hier sehr interessant, zumal verschiedene Möglichkeiten betrachtet wurden: -an der Heckklappe; -auf Anhängerkupplung; aber auch -auf dem Dach. Was sagt Toyota eigentlich zur Dachlast und die Möglichkeit dort Träger anzubringen :?:
Außerdem gibt es einen sehr ausführlichen Herstellernachweis ;)

MfG RheinNeckarMan
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Re: Fahrradträger

Beitragvon LanceBeinstrong » Montag 27. Juli 2009, 20:16

also der http://thuleeuroclick.com/ ist ca. ende august in deutschland zu bestellen. der fahrradträger ist anscheinend von thule und die aufnahme (ähnlich anhängerkupplung) von der firma brink. ca. 650 eur, viel spaß beim handeln :mrgreen:
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Re: Fahrradträger

Beitragvon MichiBoa » Dienstag 28. Juli 2009, 11:17

RheinNeckarMan hat geschrieben:Hallo,

habe gerade in der aktuellen Trekkingbike (Fahrradmagazin, 4/2009, Juli-August) ein Special über Fahrradträger gelesen. :shock:

Fand ich zu diesem Thema hier sehr interessant, zumal verschiedene Möglichkeiten betrachtet wurden: -an der Heckklappe; -auf Anhängerkupplung; aber auch -auf dem Dach. Was sagt Toyota eigentlich zur Dachlast und die Möglichkeit dort Träger anzubringen :?:
Außerdem gibt es einen sehr ausführlichen Herstellernachweis ;)

MfG RheinNeckarMan


Lese diesen Thread mal von Anfang an durch oder gib in der Suche mal einfach "Dachlast" ein, dann hast du auch schon die Antwort(en). Dachlast ist beim Toyota iQ nicht erlaubt!

Gruss Michi
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