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Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Probleme mit eurem iQ? Hier wird euch geholfen!

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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon mcgiver59 » Mittwoch 24. Juni 2009, 19:36

klares Statement meines Bescheids von heute:

Das Fahrzeug ist nach §10a Kfz-Steuergesetz von 06/09 - 06/10 steuerbefreit, dannach wird die Steuer in einem besonderen Bescheid neu festgesetzt.

Ich liebe dieses Bürokratendeutsch ;-)
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Styx » Samstag 27. Juni 2009, 11:42

Hallo Leute,

nochmal für diejenigen die es noch nicht auf der Finanzministerium Homepage gelesen haben:

1 Jahr steuerfrei für Euro 4 Fahrzeuge die nach dem 5.11.2008 und vor dem 30.6.2009 erstmals zugelassen wurden.

Vor dem 5.11.2008 altes Steuerrecht. Nach dem 30.6. 2009 wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz ein Besserstellungsverfahren automatisch über die Finanzbehörden geprüft und eingestuft.

Gruß aus Köln,

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Besteuerung des IQ Diesel Deutschland

Beitragvon LALA » Donnerstag 2. Juli 2009, 15:15

Für meinen iQ DIESEL wurde festgelegt:


Fahrzeugart: Pkw
Zulässige Gesamtmasse: 1.285 kg
Hubraum: 1.364 ccm (entspricht 14 angefangene 100 ccm)
Kohlendioxidemission: 104 g/km (davon steuerpflichtig 0)
Kraftstoffart/Energiequelle: 0002 Diesel
Emisionsklasse: 0463 EURO 4;5L
Partikelminderung: PM5 (am Erstzulassungstag)
Steuertarif (Kohlendioxid): 2,00€ je g/km nach §9Abs1Nr2Buchst.b KraftStG
Steuertarif (Hubraum): 9,50€ je angefangene 100 ccm nach §9Abs1Nr2Buchst.b KraftStG

Ergibt gerundet 133,00€ nach einem Jahr da bis dahin steuerbefreit.
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon LuLu » Donnerstag 2. Juli 2009, 15:49

Also ich habe gestern auch nachgefragt...

Bis 2010 steuerbefreit.

Da das Auto im Mai 2009 angemeldet wurde muss ich einen Sockelbetrag pro 100 ccm von 2,00 Euro bezahlen.. macht also 20 Euro KFZ-Steuer


Und mit 99 g/km Kohlendioxid-Dingens bin ich für den Rest befreit... Yippieh!! :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Hasenkasten » Donnerstag 2. Juli 2009, 22:21

Moin!

Ich werde wohl Einspruch einlegen gegen meinen Kfz-Steuerbescheid (Frist ein Monat). Der enthält zwar die Steuerbefreiung bis 22.6.2009, aber darin ist nicht erwähnt, dass ab 1.7.2009 nur noch 20 Euronen zu zahlen wären, unter Ausserachtlassung der Steuerbefreiung. Ein Hinweis auf den niedrigeren Satz ab 1.7.2009 fehlt. Man verlangt von mir ab erstmals 23.6.2010 Euro 67 von mir. Da sich das Finanzamt hier in Hessen die Kfz-Steuer per Bankeinzug holt, wird es wohl notwendig sein, zu reklamieren, da die mir sonst wahrscheinlich am 23.6.2010 dann 67 Euronen (wie im aktuellen Bescheid angeführt) automatisch vom Konto holen werden.

Wie ich höre, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Guthaben automatisch erstattet werden, die Herrschaften, die auf den klammen Kassen sitzen, brauchen deshalb deutliche Aufforderungen.

mfg Hasenkasten
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon tscholand » Freitag 3. Juli 2009, 00:52

Hasenkasten hat geschrieben:Ich werde wohl Einspruch einlegen gegen meinen Kfz-Steuerbescheid (Frist ein Monat). Der enthält zwar die Steuerbefreiung bis 22.6.2009, aber darin ist nicht erwähnt, dass ab 1.7.2009 nur noch 20 Euronen zu zahlen wären ...

Einen Hinweis, dass es in Zukunft nur noch 20 Euro sind, habe ich auch nicht drin stehen, sondern auch 67. Aber eben auch den Hinweis, dass eine Neuberechnung automatisch vorgenommen wird und dann der günstigere "Steuersatz" berechnet wird. Das ist auch so gesetzliche Vorgabe, wie ich letzte Tage noch im Spiegel gelesen habe... Denke nicht, dass du da Einspruch erheben musst! Schau dir deinen Bescheid noch mal an. Ich denke, da wird auch von Neuberechnung die Rede sein.
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon LuLu » Freitag 3. Juli 2009, 06:43

Die sehr freundliche und hilfsbereite Dame vom Finanzamt bei uns in Bayern meinte, es wird automatisch vom Finanzamt geprüft, welches die günstigere Variante für die Besteuerung ist. Man muss keinen gesonderten Antrag o.ä. stellen. Und ich denke, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, konnte man ja die Bescheide auch nicht dementsprechend erlassen. Vielleicht deshalb die 67,00 Euro. Wird aber mit Sicherheit korrigiert - wenn das Auto ab November 2008 bis Juli 2009 -also VOR der Änderung zugelassen wurde. Trifft ja auf so ziemlich jeden von uns zu... oder???? :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Ahsoka Tano » Freitag 3. Juli 2009, 10:16

Hallo zusammen,

habe meinen am 19.06. Zugelassen. Am anfang dieser Woche kam dann der Steuerbescheid. Bei meinem steht klar und eindeutig drinn, daß ich 20 Euro Steuer zahlen muss ab 19.06.2009 und bis zum 18.06.2010 steuerbefreit bin. Also alles super, muss gar nichts machen.
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Hasenkasten » Samstag 4. Juli 2009, 11:56

Moin!

Es gibt offensichtlich unterschiedliche Kfz-Steuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Kfz-Steuer für iQs, die zwischen dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 neu zugelassen wurden. Nach mündlicher Reklamation beim zuständigen Finanzamt - von mir werden ab 23.6.2010 mit Bescheid vom 29.6.2009 (!) Euro 67,-- gefordert - , wurde ich gebeten, schriftlich Einspruch zu erheben. Daraufhin habe ich meinen Einspruch wie folgt formuliert:

quote
An das Finanzamt XYZ

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihren o. a. Bescheid.

Begründung:

Ab 1.7.2009 orientiert sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen vor allem am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze.

Der Hersteller meines Neuwagens Toyota iQ (1,0-l-Benzinmotor, Schaltgetriebe) gibt einen tatsächlichen Hubraum von 998 ccm an sowie eine CO2-Emission von 99 g/km (siehe beigefügtes Datenblatt des Herstellers.)

Die Kfz-Steuer wäre für das Kfz daher wie folgt zu berechnen:

1. Sockelbetrag abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße
- Fremdzünder (Otto): 2,00 EUR je angefangene 100 ccm

2. CO2-Freibetrag (nicht besteuerter CO2 Ausstoß) bei Erstzulassung
- bis 31.12.2011: 120 g/km

Für Pkw mit Erstzulassung vom 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 muss eine Günstigerprüfung zwischen der bisherigen reinen Hubraumbesteuerung und der neuen KraftSt durchgeführt werden.

Somit wären EUR 20,-- Jahres-Kfz-Steuer für den o. a. PKW zu entrichten.

Sie berechnen aber ausweislich Ihres Bescheides für die Zeit ab dem 23.06.2010 eine Kfz-Steuer von Euro 67,--, fordern mich auf, diesen Betrag spätestens am 23.6.2010 an Sie zu zahlen und kündigen gleichzeitig an, dass Sie diesen Betrag bei Fälligkeit im automatisierten Verfahren per Lastschrift von meinem Konto einziehen wollen.

Ich bitte Sie, wie vom Gesetzgeber gefordert, das Günstigerverfahren anzuwenden und mir einen berichtigten Bescheid über die ordnungsgemäße Höhe der ab 23.6.2010 zu zahlende Kfz-Steuer (Euro 20 pro Jahr wie oben angeführt) zu übersenden.
unquote

Dies als Formulierungshilfe für alle, die nicht die 20 Euro in ihrem Bescheid stehen haben.

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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon IQCat » Sonntag 5. Juli 2009, 19:48

Hasenkasten hat geschrieben:Moin!

Es gibt offensichtlich unterschiedliche Kfz-Steuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Kfz-Steuer für iQs, die zwischen dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 neu zugelassen wurden. Nach mündlicher Reklamation beim zuständigen Finanzamt - von mir werden ab 23.6.2010 mit Bescheid vom 29.6.2009 (!) Euro 67,-- gefordert - , wurde ich gebeten, schriftlich Einspruch zu erheben. Daraufhin habe ich meinen Einspruch wie folgt formuliert:

blabla....blubbb

Dies als Formulierungshilfe für alle, die nicht die 20 Euro in ihrem Bescheid stehen haben.

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Moin

Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen. :mrgreen:
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen. ;)

Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig... :roll:
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