von Hasenkasten » Samstag 4. Juli 2009, 11:56
Moin!
Es gibt offensichtlich unterschiedliche Kfz-Steuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Kfz-Steuer für iQs, die zwischen dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 neu zugelassen wurden. Nach mündlicher Reklamation beim zuständigen Finanzamt - von mir werden ab 23.6.2010 mit Bescheid vom 29.6.2009 (!) Euro 67,-- gefordert - , wurde ich gebeten, schriftlich Einspruch zu erheben. Daraufhin habe ich meinen Einspruch wie folgt formuliert:
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An das Finanzamt XYZ
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihren o. a. Bescheid.
Begründung:
Ab 1.7.2009 orientiert sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen vor allem am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze.
Der Hersteller meines Neuwagens Toyota iQ (1,0-l-Benzinmotor, Schaltgetriebe) gibt einen tatsächlichen Hubraum von 998 ccm an sowie eine CO2-Emission von 99 g/km (siehe beigefügtes Datenblatt des Herstellers.)
Die Kfz-Steuer wäre für das Kfz daher wie folgt zu berechnen:
1. Sockelbetrag abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße
- Fremdzünder (Otto): 2,00 EUR je angefangene 100 ccm
2. CO2-Freibetrag (nicht besteuerter CO2 Ausstoß) bei Erstzulassung
- bis 31.12.2011: 120 g/km
Für Pkw mit Erstzulassung vom 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 muss eine Günstigerprüfung zwischen der bisherigen reinen Hubraumbesteuerung und der neuen KraftSt durchgeführt werden.
Somit wären EUR 20,-- Jahres-Kfz-Steuer für den o. a. PKW zu entrichten.
Sie berechnen aber ausweislich Ihres Bescheides für die Zeit ab dem 23.06.2010 eine Kfz-Steuer von Euro 67,--, fordern mich auf, diesen Betrag spätestens am 23.6.2010 an Sie zu zahlen und kündigen gleichzeitig an, dass Sie diesen Betrag bei Fälligkeit im automatisierten Verfahren per Lastschrift von meinem Konto einziehen wollen.
Ich bitte Sie, wie vom Gesetzgeber gefordert, das Günstigerverfahren anzuwenden und mir einen berichtigten Bescheid über die ordnungsgemäße Höhe der ab 23.6.2010 zu zahlende Kfz-Steuer (Euro 20 pro Jahr wie oben angeführt) zu übersenden.
unquote
Dies als Formulierungshilfe für alle, die nicht die 20 Euro in ihrem Bescheid stehen haben.
mfg Hasenkasten