Aktuelle Zeit: Mittwoch 15. Januar 2025, 18:55 Erweiterte Suche
Moderatoren: baiertaler, SkinDiver
IQCat hat geschrieben:Moin
Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen.
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen.
Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig...
Hasenkasten hat geschrieben:Moin!
Ergänzend sei noch folgendes mitgeteilt:
Mit dem 1. Juli 2009 fließen die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr den Ländern zu. Die Verwaltung und der Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer gehen ab diesem Zeitpunkt auf den Bund über. Die hier im Forum beschriebenen unterschiedlichen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungen dokumentierten offensichtlich länderspezifisch unterschiedliche Besteuerungsmethoden.
Bleibt die Hoffnung, dass diese Folklore durch die Bundesebene baldmöglichst beendet wird.
mfg Hasenkasten
PS.: Frage an die Schweizer und österreichischen iQ-Piloten: Wieviel Kfz-Steuer zahlt mensch dort für einen iQ?
n3erd hat geschrieben:IQCat hat geschrieben:Moin
Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen.
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen.
Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig...
Moin,
das ist auch fast wörtlich der Inhalt der in unserem Steuerbescheid aus Hamburg steht. Kein Wort vom konkreten Steuerbetrag ...
Wenn IQCat als "Nord-Niedersachse" natürlich schon ein Hamburger Kennzeichen hat, wäre das auch eine Erklärung
VG, Stefan
IQCat hat geschrieben:Hasenkasten hat geschrieben:Moin!
Es gibt offensichtlich unterschiedliche Kfz-Steuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Kfz-Steuer für iQs, die zwischen dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 neu zugelassen wurden. Nach mündlicher Reklamation beim zuständigen Finanzamt - von mir werden ab 23.6.2010 mit Bescheid vom 29.6.2009 (!) Euro 67,-- gefordert - , wurde ich gebeten, schriftlich Einspruch zu erheben. Daraufhin habe ich meinen Einspruch wie folgt formuliert:
blabla....blubbb
Dies als Formulierungshilfe für alle, die nicht die 20 Euro in ihrem Bescheid stehen haben.
mfg Hasenkasten
Moin
Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen.
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen.
Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig...
Styx hat geschrieben: (...)
Die Welt wird nicht untergehen oder?
Styx hat geschrieben:Ist schon teuer so ein iQ was ?
Styx hat geschrieben:
Da kann man nur sagen........abwarten und Tee trinken.
In diesem Sinne,
Gruß,
Styx us Kölle
Zurück zu iQ Probleme und Hilfe
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste