Aktuelle Zeit: Mittwoch 15. Januar 2025, 18:55 Erweiterte Suche

Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Probleme mit eurem iQ? Hier wird euch geholfen!

Moderatoren: baiertaler, SkinDiver

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Hasenkasten » Montag 6. Juli 2009, 20:48

Moin!

Ergänzend sei noch folgendes mitgeteilt:

Mit dem 1. Juli 2009 fließen die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr den Ländern zu. Die Verwaltung und der Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer gehen ab diesem Zeitpunkt auf den Bund über. Die hier im Forum beschriebenen unterschiedlichen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungen dokumentierten offensichtlich länderspezifisch unterschiedliche Besteuerungsmethoden.

Bleibt die Hoffnung, dass diese Folklore durch die Bundesebene baldmöglichst beendet wird.

mfg Hasenkasten

PS.: Frage an die Schweizer und österreichischen iQ-Piloten: Wieviel Kfz-Steuer zahlt mensch dort für einen iQ?
Benutzeravatar
Hasenkasten
Standstreifenparker
Standstreifenparker
 
Beiträge: 109
Bilder: 12
Registriert: Samstag 20. Juni 2009, 07:06
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Aktuelles Auto: iQ+ - 1,0 l - 5-Gang-Schaltgetriebe, novaweiß

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon n3erd » Dienstag 7. Juli 2009, 12:44

IQCat hat geschrieben:Moin

Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen. :mrgreen:
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen. ;)

Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig... :roll:


Moin,

das ist auch fast wörtlich der Inhalt der in unserem Steuerbescheid aus Hamburg steht. Kein Wort vom konkreten Steuerbetrag ...

Wenn IQCat als "Nord-Niedersachse" natürlich schon ein Hamburger Kennzeichen hat, wäre das auch eine Erklärung ;)

VG, Stefan
iQ+, 1,0 VVT-i, 5-Gang, mysticschwarz mica (Liefertermin Ende Mai) Bild
n3erd
Fahranfänger
Fahranfänger
 
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 12. März 2009, 22:27
Aktuelles Auto: RAV4

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Nummelin » Dienstag 7. Juli 2009, 15:38

Hasenkasten hat geschrieben:Moin!

Ergänzend sei noch folgendes mitgeteilt:

Mit dem 1. Juli 2009 fließen die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr den Ländern zu. Die Verwaltung und der Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer gehen ab diesem Zeitpunkt auf den Bund über. Die hier im Forum beschriebenen unterschiedlichen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungen dokumentierten offensichtlich länderspezifisch unterschiedliche Besteuerungsmethoden.

Bleibt die Hoffnung, dass diese Folklore durch die Bundesebene baldmöglichst beendet wird.

mfg Hasenkasten

PS.: Frage an die Schweizer und österreichischen iQ-Piloten: Wieviel Kfz-Steuer zahlt mensch dort für einen iQ?

Ich zahle als Schweizer 30€
Nummelin
Schattenparker
Schattenparker
 
Beiträge: 50
Registriert: Samstag 16. Mai 2009, 21:21
Aktuelles Auto: IQ2 1.0 Multidrive

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon IQCat » Donnerstag 9. Juli 2009, 04:22

n3erd hat geschrieben:
IQCat hat geschrieben:Moin

Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen. :mrgreen:
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen. ;)

Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig... :roll:


Moin,

das ist auch fast wörtlich der Inhalt der in unserem Steuerbescheid aus Hamburg steht. Kein Wort vom konkreten Steuerbetrag ...

Wenn IQCat als "Nord-Niedersachse" natürlich schon ein Hamburger Kennzeichen hat, wäre das auch eine Erklärung ;)

VG, Stefan


Moin Stefan,
ha, das ist richtig. Finanzamt Rotenburg/W - und nun kommt's -> Steuerverwaltung Lüneburg :lol:
Soweit sind wir ja nun nicht entfernt.

Gruß
René
IQ+ 1.0 Multidrive mysticschwarz mica ( in Betrieb seit : 04.05.09 )
Benutzeravatar
IQCat
iQ Schrauber
iQ Schrauber
 
Beiträge: 254
Registriert: Dienstag 24. Februar 2009, 00:02
Wohnort: Bremervörde
Aktuelles Auto: Toyota IQ+ Multidrive

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Styx » Sonntag 2. August 2009, 11:49

IQCat hat geschrieben:
Hasenkasten hat geschrieben:Moin!

Es gibt offensichtlich unterschiedliche Kfz-Steuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Kfz-Steuer für iQs, die zwischen dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 neu zugelassen wurden. Nach mündlicher Reklamation beim zuständigen Finanzamt - von mir werden ab 23.6.2010 mit Bescheid vom 29.6.2009 (!) Euro 67,-- gefordert - , wurde ich gebeten, schriftlich Einspruch zu erheben. Daraufhin habe ich meinen Einspruch wie folgt formuliert:

blabla....blubbb

Dies als Formulierungshilfe für alle, die nicht die 20 Euro in ihrem Bescheid stehen haben.

mfg Hasenkasten


Moin

Auf meinem Bescheid steht kurz und bündig ...ist nach § 10a Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Zeit vom...bis....
steuerbefreit. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbfreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
- Mehr nicht. Ich will die Pferde nicht aufscheuchen. :mrgreen:
Anscheinend haben manche Finanzbeamte das nicht richtig durchgelesen. ;)

Gruß
René - ahh jetzt ist "é" richtig... :roll:


Hallo,

kann da nur zustimmen iQ CAT. Nicht die Pferde verrückt machen. Aber es gibt halt manche Leute die es einfach nicht abwarten können. Wie ich schon relativ am Anfang des Threads geschrieben hatte, kann man das auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums alles detailiert nachlesen. ( für diejenigen die einen Einspruch einlegen wollen sogar ausdrucken und einschicken ;-) ) Die Mühe ein Schreiben selber zu verfassen muss man sich erst gar nicht machen *lach*.

Und an gesetzliche Regelungen hält sich letztendlich auch jede Finanzbehörde. Ob man nun aus dem Norden, Süden, Osten oder Westen des Landes kommt ist vollkommen egal.

Die Steuerbescheide werden entsprechend angepasst und fertig. Ihr werdet schon nicht übers Ohr gehauen... :-)

Was mich so am meisten stört, ist es wenn einige Leute über ungelegte Eier - Panikmache, aber ist ja immer dasselbe - reden und sich vor allem noch aufregen - vermutlich nicht mal richtig informiert sind - und trotz den Hinweisen - auch hier im Forum - von anderen Membern einfach keinen Glauben schenken. Wie viele Leute müssen eigentlich noch einer Meinung sein und dies zum Ausdruck bringen, damit eine Frage als beantwortet gilt?

Die Welt wird nicht untergehen oder? Ist schon teuer so ein iQ was ? ;-)

Da kann man nur sagen........abwarten und Tee trinken. ;-)

In diesem Sinne,

Gruß,

Styx us Kölle
Styx
Schleifpunktsucher
Schleifpunktsucher
 
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 13. März 2009, 01:03
Wohnort: Köln
Aktuelles Auto: TOYOTA iQ+

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Hasenkasten » Sonntag 2. August 2009, 14:11

Moin!

Styx hat geschrieben: (...)
Die Welt wird nicht untergehen oder?


@ Styx:

Das sehe ich auch so. :mrgreen:


Styx hat geschrieben:Ist schon teuer so ein iQ was ? ;-)


Mein "Erst"-Hund kostet 35 Euro Jahres-Hundesteuer. :mrgreen:

Styx hat geschrieben:
Da kann man nur sagen........abwarten und Tee trinken. ;-)
In diesem Sinne,
Gruß,
Styx us Kölle


Sehe ich nicht so. Auch bei Klein-Beträgen lohnt es, den Finanzbeamten auf die Finger zu sehen. Insbesondere weil Kleinbeträge ordentlich Ärger bereiten können.
Beispiel gefällig?
Irgendwann im Jahr 2000 verbuchte mein Finanzamt bei meinem vor-vor-letzten Fahrzeugwechsel eine Kfz-Steuer-Differenz von Euro 20,45 zu meinen Lasten. Ich erhielt nie eine Mahnung. Aber als mein FTH am 23.6.09 meinen iQ anmelden wollte, verweigerte die Zulassungsstelle die Zulassung. Warum? Ich hätte einen Steuerrückstand und deshalb bekäme ich das Auto nicht angemeldet. Den zu zahlenden Betrag könne man aber nicht nennen. Da dies mein erster Toyota ist, kann man sich natürlich gut vorstellen, was im Kopf des nun nicht mehr ganz so freundlichen FTH vor sich ging. Die Nicht-Zulassungsstelle forderte mich auf, mich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, das mir sagte, ach ja, da gäbe es noch einen Steuerrückstand aus 2000 von Euro 20,45. Weshalb man mir dies nicht mitgeteilt habe, fragte ich. Antwort: Das ist ein Bagatellbetrag, da mahnen wir nicht. Aber für neue Zulassungen wurde ich trotzdem bei der Kfz-Zulassungsstelle gesperrt! Worüber ich nie informiert wurde. Also zahlte ich den Rückstand von 20,45 bar bei der Post ein, legte den Zahlungsbeleg gegenüber beim Finanzamt vor, bekam die Ausnahmebescheinigung und der FTH konnte den iQ noch am gleichen Tag anmelden.
Mit der Neuanmeldung des iQ bucht das Finanzamt die Kfz-Steuer gemäß Bescheid automatisch von meinem Bankkonto ab. Und bei mir im Bescheid steht nun mal 67,-- Euro ab 2010 und nicht 20,-- Euro. Also trete ich dem Finanzamt mit einem Einspruch auf die Füße.
Apropos Zahlungsrückstand: Mit der Gutschrift der zu viel gezahlten Kfz-Steuer für meinen verschrotteten Pöschoh-Diesel wurden mir - und jetzt kommt der Brüller - Euro 20,45 (siehe oben) kommentarlos gut geschrieben. :mrgreen:
Jetzt kommst Du...
mfg Hasenkasten
Benutzeravatar
Hasenkasten
Standstreifenparker
Standstreifenparker
 
Beiträge: 109
Bilder: 12
Registriert: Samstag 20. Juni 2009, 07:06
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Aktuelles Auto: iQ+ - 1,0 l - 5-Gang-Schaltgetriebe, novaweiß

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Styx » Sonntag 2. August 2009, 17:01

Ne, ich komme nicht. Wohin auch? ;-) Denn ich kann nicht nachvollziehen was Du da schreibst - keine Mahnung bei Bagatellfällen etc. Und schon gar nicht beim Staat. Ferner ist immer die Summe aus dem Steuerbescheid ausschlaggebend. Wenn die nicht gezahlt wird, dann werden andere Möglichkeiten seitens der Finanzbehörde in die Wege geleitet.

Aber wenn Du das sagst...... ;-) Dann wird das schon stimmen. Daher schreibe ich auch lediglich, dass ich es nicht nachvollziehen kann und nicht das Du unrecht hast. ;-) Trotzdem finde ich es reichlich komisch.

Aber schön das DU mir in den anderen Punkten - in den wesentlichen Punkten - Recht gibst . Denn mein Eintrag hier war auf deine Meldung bzw. Deinen Vorschlag des Einspruchs bezogen. ;-)

Gruß,

Styx us Kölle

PS: Mein Bruder arbeitet beim Finanzamt und der kann Deiner Geschichte auch nicht folgen. Nichts für ungut.
But have a nice weekend!! ;-)
Styx
Schleifpunktsucher
Schleifpunktsucher
 
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 13. März 2009, 01:03
Wohnort: Köln
Aktuelles Auto: TOYOTA iQ+

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon hartmutschoen » Dienstag 2. Februar 2016, 16:37

Bei Erstzulassung ab 2014 ändern sich die CO2 "Freimengen", für den iQ 1.0 sieht es dann so aus:

Erstzulassung bis 31.12.13 (Grenzwert 110g CO2 bzw. 120g spielt für uns aber keine Rolle)
1.0 Multidrive 20 Eur (10x 2 Eur je 100ccm + 0x 2 Eur)
1.0 Schaltgetriebe 20 Eur (10x 2 Eur je 100ccm + 0x 2 Eur)

Erstzulassung ab 01.01.14 (Grenzwert 95g CO2)
1.0 Multidrive 50 Eur (10x 2 Eur je 100ccm + 15x 2 Eur)
1.0 Schaltgetriebe 28 Eur (10x 2 Eur je 100ccm + 4x 2 Eur)

Wohlgemerkt nur wegen der Änderung des CO2 Freimenge. Unsere iQ sind technisch unverändert.
Soll heißen ab Erstzulassung 2014 ist die Jahressteuer um max. 30 Eur höher.
Viele Grüße und Frieden statt Waffen für Deutschland und Europa,
Hartmut.
トヨタ アイキュー iQ sol 1.0 multidrive Bild
Benutzeravatar
hartmutschoen
iQ Cruiser
iQ Cruiser
 
Beiträge: 1188
Bilder: 88
Registriert: Freitag 13. März 2015, 11:09
Wohnort: Köln-Flittard
Aktuelles Auto: iQ+ 1.0 MultiDrive MysticSchwarz Vollleder Schiebedach Navigation Rückfahrcamera 2013, Volvo 340 Variomatic Anthrazit1988, Volvo 340 Variomatic Helltürkis1990

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon baiertaler » Dienstag 2. Februar 2016, 20:21

Danke Dir für die Info :dieu:
Dass es immer wieder neue Gesetzesänderungen gibt, um doch noch an die Steuern zu kommen, ist damit wieder einmal belegt.
greez Baiertaler (Bild callto://gerds_baiertaler )
_________________________________________________
.-= seit 5.11.2009 iQ+ 1.0 || mysticschwarz || Navi TNS510 =-.
Benutzeravatar
baiertaler
iQ Legende
iQ Legende
 
Beiträge: 5214
Bilder: 103
Registriert: Montag 19. Oktober 2009, 22:12
Wohnort: Baiertal bei Heidelberg / RNK
Aktuelles Auto: Toyota iQ+ 1.0l (Schalt), schwarz, Navi TNS510, Subwoofer Pioneer TS-WX22A (Ez: 5.11.09) | Jeep Renegade 1.4 Schalter, schwarz,Leder (Ez:2015)

Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon thealien » Dienstag 2. Februar 2016, 23:11

jaja....hier in ösiland zahlst dich dumm und dämlich...

zb iq 1,0 68 ps ....jährlich € 193,44
für 98ps..der 1.33er ....357,12 pro Jahr....
ab 150ps wirds teuer...658,44 oder zb 200ps 982,44 pro Jahr

abgasnorm ist hier egal..naja fast...für pkw ohne kat kommten noch ein paar euros dazu.. benzin oder diesel egal...hubraum sowieso...

wohlgemerkt das sind die steuern! versicherungen sind tendenziell etwas günstiger als in de...gehen aber auch dort nach leistung des kfz...faustregel ab 150ps abartig teuer

gruss
markus
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe (Walter Röhrl)
Benutzeravatar
thealien
Bremsenschoner
Bremsenschoner
 
Beiträge: 217
Bilder: 1
Registriert: Freitag 28. Dezember 2012, 12:58
Aktuelles Auto: iq2 1.0l mit handrührwerk,Toyota Verso 1,6D & mein alteisen yamaha xt bj91 & bj77


VorherigeNächste

Zurück zu iQ Probleme und Hilfe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste