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Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

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Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon IQ-Fan » Dienstag 23. Juni 2009, 07:12

Hallo IQ-Freunde,


vor einigen Tagen bekam ich den Steuerbescheid, er war noch nach dem alten System berechnet und ein Hinweis auf die Besteuerung ab dem 01.07.2009 (neues Steuersystem) fehlte gänzlich. Da wir ja kurz vor dem Eintritt der Neubesteuerung stehen, habe ich zumindest mit einem vorläufigen Steuerbescheid (nach dem alten System) und der entsprechenden Neuberechung ab dem 1.7.09 gerechnet.

Ich muß heute Abend mal nachsehen, was unter dem Strich herauskam.

Was mir weiterhin auffällt ist, dass in der einschlägigen Presse sowie im Internet die Mitteilung umgeht, dass Fahrzeuge, die noch vor dem 1.7.09 angemeldet werden - und unter EURO 4 fallen, wie bei unserem Kleinen - ein Jahr von der Steuer befreit sind.
Dieser Hinweis fehlt auf dem Steuerbescheid ebenfalls, also nix ist mit Steuerfrei!

Da ich davon ausgehe, dass die allgemeinen Hinweise im Internet und in der Presse an der Praxis vorbeigehen, werde ich wohl mal wieder gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Ist es bei Euch ähnlich oder wurde direkt die Steuerbefreiung erteilt?
Grüssle

IQ-Fan Udo


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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon FotoFlo » Dienstag 23. Juni 2009, 09:09

Hi Udo,

auf meinem Steuerbescheid steht drauf, dass der Wagen ein Jahr steuerbefreit ist und danach eine Neuberechnung stattfindet.

Viele Grüße
Flo
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon qbert » Dienstag 23. Juni 2009, 09:49

Die Steuerbefreiung gilt IMHO nur für Euro 5 und Euro 6. Euro 4 ist schon viel zu alt. Ab 1.7. müsste der 1.0 Benzin iQ dann mit 20 Euro/a besteuert werden.

Nachtrag: Euro 4 werden auch befreit, allerdings nur für 2009.
Zuletzt geändert von qbert am Dienstag 23. Juni 2009, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon FotoFlo » Dienstag 23. Juni 2009, 09:54

qbert hat geschrieben:Die Steuerbefreiung gilt IMHO nur für Euro 5 und Euro 6. Euro 4 ist schon viel zu alt. Ab 1.7. müsste der 1.0 Benzin iQ dann mit 20 Euro/a besteuert werden.


Hast du meinen Beitrag gelesen?
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon qbert » Dienstag 23. Juni 2009, 09:55

FotoFlo hat geschrieben:Hast du meinen Beitrag gelesen?


Ja, aber Finanzämter machen auch mal Fehler... :D
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon IQ-Fan » Dienstag 23. Juni 2009, 15:37

qbert hat geschrieben:
FotoFlo hat geschrieben:Hast du meinen Beitrag gelesen?


Ja, aber Finanzämter machen auch mal Fehler... :D


Es ging mir ja auch um die Steuerbefreiung (qbert, wenn Du nochmal nachlesen möchtest) - Euro 4 ist vielleicht alt, aber (up to date) der IQ hat Euro 4 und kommt somit in den Genuß der Steuerbefreiung - somit hat mich Dein Posting jetzt nicht wirklich weitergebracht.

... und da meine lieben Ämter/Institutionen gerne Fehler machen (habe da schon einiges beim Straßenverkehrsamt und bei der DEKRA erlebt - aber da ich selber bei diesem städtischen Verein arbeite, bin ich gewappnet), wurde ich stutzig und bin nun auf der Suche nach den 1,0 Ltr. Fahrern, die aus ihrer eigenen Lage schildern können.

Also, Ihr 1,0 Ltr.-Fahrer, wie sieht Euer Steuerbescheid aus? Hat man alles richtig gemacht - also Euren IQ von der Steuer auf Grund Euro 4 befreit? Schaut mal lieber nach - wenn nicht, Einspruch einlegen und ggf. Auszüge aus dem Internet dem Schreiben beilegen. Aber schnell, die Einspruchfrist ist nur vier Wochen nach Empfang des Schreibens .... ;)
Zuletzt geändert von IQ-Fan am Dienstag 23. Juni 2009, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grüssle

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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon Pitti » Dienstag 23. Juni 2009, 16:55

Hi,

Unser IQ ist auch lt. unserem Kfz-Steuerbescheid ab Zulassungsdatum 1 Jahr steuerbefereit !

@FotoFlo:
man hats hier nicht leicht ;)
Viele Grüße

Peter
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon IQ-Fan » Dienstag 23. Juni 2009, 17:03

So Freunde, endlich Klarheit. Soweit!

Der Spruch: " ...wer Lesen kann, ist im Vorteil ..." :lol: trifft auf mich zu.

Alles falsch glesen und total fehlinterpretiert.

Tatsächlich, unser Kleiner ist über die Zeit vom 26.05.2009 bis zum 25.05.2010 - also für ein ganzes Jahr - STEUERBEFREIT!!

Di e anschließende Berechnungab dem 26.05.10 ist aber noch auf Grund der alten Steuergesetze durchgeführt worden, hier soll ein Steuersatz von 6,75 € pro angefangenen 100 ccm angesetzt werden (jährlich 67,00 €).

In einem Textzusatz steht, das nach Ablauf der Befreiung eine neue Berechnung (des dann wohl ab 1.7.09 geltenden Satzes) vorgenommen wird.

So, jetzt wißt Ihr alle Bescheid, wie es beim 1,0 Ltr. Motor aussieht.

1 Jahr steuerfrei (vermutlich, wenn das FZ vor dem 1.7.09 angemeldet wird)!
Ich entschuldige mich hiermit (auf die Knie fall) bei allen Beschäftigten aller Finanzämter Deutschlands, die sich auf Grund meiner Vorpostings angesprochen und gekränkt fühlten. :mrgreen:
Zuletzt geändert von IQ-Fan am Dienstag 23. Juni 2009, 22:51, insgesamt 2-mal geändert.
Grüssle

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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon tscholand » Dienstag 23. Juni 2009, 22:02

IQ-Fan hat geschrieben:Tatsächlich, unser Kleiner ist über die Zeit vom 26.05.2009 bis zum 25.05.2010 - also für ein ganzes Jahr - STEUERBEFREIT!!

Di e anschließende Berechnungab dem 26.05.10 ist aber noch auf Grund der alten Steuergesetze durchgeführt worden, hier soll ein Steuersatz von 6,75 € pro angefangenen 100 ccm angesetzt werden (jährlich 67,00 €).

In einem Textzusatz steht, das nach Ablauf der Befreiung eine neue Berechnung (des dann wohl ab 1.7.09 geltenden Satzes) vorgenommen wird.


Genau den gleichen Wortlaut finde ich auf meinem Bescheid auch.
Nach der neuen Berechnung müsste dann ja statt der 67 Euro 20 Euro rauskommen... Bin mal gespannt!
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Re: Besteuerung des IQ 1,0 Ltr.

Beitragvon IQ-Fan » Dienstag 23. Juni 2009, 22:53

Genau, die Folgesteuer i.H.v. 20 ,- € konnte ich auch der Presse entnehmen.

Das lohnt gar nicht, hätten sie auch drauf verzichten können :lol:
Grüssle

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