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iQed hat geschrieben:Als Ergänzung: Man muss die Reifen/Felgenkombi nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, das ist ja sehr teuer. Es reicht auch ne Unbedenklichkeitsbescheinigung (ich glaub es heißt so), die man vom Tüv oder dem Reifenhändler kriegt (also wenn die Felgen überhaupt auf den iQ passen, ABE braucht man auch). Der einzige Nachteil ist, dass man ne Kopie immer vorzeigen können muss, aber es sollte kein Problem sein, sowas ins Handschuhfach oder ins Handbuch zu legen. Das spart viel Geld. Zumindest habe ich das bei meinem letzten Auto so gemacht, also der Händler hat das für mich so gemacht, in den Fahzeugschein war nie etwas eingetragen.
EDIT: Atum meint, es stimmt nicht. Ich würde einfach mal den Reifenspezialisten fragen. Ich bin jedenfalls 7 Jahre mit Winterreifen rumgefahren, die definitv NICHT in den Fahrzeugschein eingetragen waren. Ich hatte eine Bescheinigung vom Tüv, dass ich die Räder fahren kann, mehr nicht.
EDIT2: Also nur um Missverständnissen vorzubeugen. Die ABE für die Felge brauchst du in jedem Fall und wenn die Räderkombi auch nicht allzu ungewöhnlich ist, denk ich nicht, dass jeder eine Einzelabnahme braucht. Ohne ABE muss man das aber sicher machen.
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