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Moderatoren: baiertaler, SkinDiver
MUCiQ hat geschrieben:[..]Allerdings gilt im Streitfall die Beweisumkehrpflicht, d.h. Du musst innerhalb von 6 Monaten beweisen, dass dieses Teil fehlerhaft geliefert wurde.[..]
SkinDiver hat geschrieben:Ich habe zwar nicht die Spiegelkappen - aber die Heck- und Seitenleisten sowie die Neblerringe.
Habe bis jetzt keine Probleme (auch 10/2009).
Reklamier es und sag, dass du das Geld wieder haben möchtest.
Ich glaube beim 2. Mal bekommst du es auch wieder (aber das wäre ne Frage für jemanden der sich damit auskennt).
Du hast aber auf die Neuen (also 2. Satz) auch wieder 24 Monate Garantie. Du müsstest ja auch eine neue Rechnung bekommen haben?!
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