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Rückleuchten wechseln

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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon IQCat » Montag 12. April 2010, 23:22

Trotzdem,

ich frage mal in die Runde, warum wollt Ihr die Rücklampen umbedingt austauschen wenn es noch keine andere gibt,
außer die Originale. :shock: :roll: :mrgreen:

Gruß
René
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon Nera » Montag 12. April 2010, 23:32

Nera hat geschrieben:geht nich um Tuning-RLs um es mal so zu nennen. Schlichtweg um die mit der Chrom-Applikation, da unser IQ nur das "normale" Modell is mit den Alu-Applikationen in den RLs.

darum ;) .... liegen hier schon parat :mrgreen:


Bei Autum hat das einen anderen Grund warum er die von GB haben will
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon Atum » Dienstag 13. April 2010, 00:43

IQCat hat geschrieben:Trotzdem,

ich frage mal in die Runde, warum wollt Ihr die Rücklampen umbedingt austauschen wenn es noch keine andere gibt,
außer die Originale. :shock: :roll: :mrgreen:

Gruß
René


Also :) ...
ich möchte das der kleine Witz auf Rädern symmetrisch ausschaut, was ICH bei jedem Auto als schön empfinde. Die Rückleuchten sind aber im unteren Drittel rechts klar und links rot - stört mich - deshalb möcht' ich die linke Rückleuchte vom Rechtslenker, die ist klar, da der auf der linken Seite den Rückfahrscheinwerfer hat.
Ich hab schon überlegt einfach nur die rote Plastikverblendung aus der Rückleuchte zu nehmen, aber leider sieht man das.
Um weiterhin eine rot leuchtende Nebelschlußleuchte zu haben gibt es verspiegelte WY21W Lampen mit Zulassung, ähnlich der Silverline von Phillips.
E(CE)/DOT solange die Leuchten in der EU für dieses Fahrzeug zugelassen sind, kann die Exekutive nichts dagegen unternehmen. Gibt zwar bei einigen übervorsichtigen Prüfern oder Wachtmeistern mit Ambitionen zum ... regelmäßig Diskussionen, doch es ist legal und in schwierigen Fällen eingetragen obwohl es nicht nötig wäre (geht grad' nicht nur um Rückleuchten - z.B. Tönung der Frontscheibe).
In Sachsen-Anhalt ist die Dekra für Einzelabnahmen zuständig, leider sind die auch sehr genau, doch wenn es machbar ist und den Verkehr nicht gefährdet, ist doch noch viel möglich.
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon IQCat » Mittwoch 14. April 2010, 00:25

Atum hat geschrieben:
IQCat hat geschrieben:Trotzdem,

ich frage mal in die Runde, warum wollt Ihr die Rücklampen umbedingt austauschen wenn es noch keine andere gibt,
außer die Originale. :shock: :roll: :mrgreen:

Gruß
René


Also :) ...
ich möchte das der kleine Witz auf Rädern symmetrisch ausschaut, was ICH bei jedem Auto als schön empfinde..


Naja, jedem das seine. :?
Problematisch sehe ich den Rückbau bei einem evtl. Verkauf des Fahrzeuges. :roll:

Gruß, René
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon SkinDiver » Mittwoch 14. April 2010, 19:04

Ich z.B. hätte gerne eine japanische Rückleuchte auf der linken Seite, da sie unten keine Nebelschlussleuchte besitzt und somit weiß ist.
Gruß
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon Atum » Mittwoch 14. April 2010, 19:29

Der japanischen Variante fehlt die EU Zulassung (auch bei gleichem Aussehen), wird meines Wissens auch nicht offiziell in D-Land verkauft, im Gegensatz zur Rechtslenkervariante aus GB - auch klar und in der EU zugelassen.

Wenn ich mich letztens nicht arg verguckt hab ist die klare (linke) Rückleuchte mit dem Kürzel RHD (für Rechtslekung) im Teilekatalog des Händlers - so die "normale" mit LHD. Ob es ansonsten aber die selbe Teilenummer ist ...????
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon SkinDiver » Mittwoch 14. April 2010, 19:38

Atum hat geschrieben:Der japanischen Variante fehlt die EU Zulassung (auch bei gleichem Aussehen), wird meines Wissens auch nicht offiziell in D-Land verkauft, im Gegensatz zur Rechtslenkervariante aus GB - auch klar und in der EU zugelassen.

Wenn ich mich letztens nicht arg verguckt hab ist die klare (linke) Rückleuchte mit dem Kürzel RHD (für Rechtslekung) im Teilekatalog des Händlers - so die "normale" mit LHD. Ob es ansonsten aber die selbe Teilenummer ist ...????


Wird eine andere Teilenummer sein. Schon allein, weil RHD drauf steht. Jedenfalls habe ich die Erfahrungen beim Teile bestellen für die Supra gemacht.
Ob die Rückleuchte ne Zulassung hat oder nicht, ist mir eigentlich egal, solange sie genauso aussieht, wie die EU-Spec LHD Leuchte. Wer schaut schon in die Rückleuchte rein? Vor allem, wenn beide gleich aussehen und es in der Einen das E Zeichen gibt. Muss man halt nen bissel geschickt zur RH Leuchte gehen - falls nen Blauer mal fragt.
Gruß
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon MUCiQ » Mittwoch 14. April 2010, 23:31

Ich glaube dass es nicht um die "Blauen" geht, sondern um den Versicherungsschutz. Auch wenn man keine Schuld hat (Unfall), ist es so, dass in einem Beweissicherungsverfahren, man schlechte "Karten" hat. ;)
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon Nera » Donnerstag 15. April 2010, 00:26

ist genau richtig was MUCIQ sagt. Wenn die Blauen/Grünen sich nich überzeugen lassen und dran rumnörgeln droht einem im schlimmsten Fall halt ein Bußgeld. Obwohl ich mal behaupte, dass unser IQ jetzt keine "Zielgruppe" für die Polizei ist um solche Überprüfungen durchzuführen.
Aber die Versicherung kann im Schadensfall eine Kostenübernahme verweigern. Mal ganz zu schweigen von demjenigen der einem vielleicht hinten auf den IQ fährt. Wenn derjenige sich etwas auskennt und bemerkt, dass da was anders ist kann er behaupten er hat keine NSL oder was auch immer gesehen.
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Re: Rückleuchten wechseln

Beitragvon Atum » Donnerstag 15. April 2010, 02:06

Damit die Versicherung sich aus der Affäre ziehen kann, muss zwischen Unfall und Veränderung ein kausaler Zusammenhang bestehen.
Ok, die Versicherung kann eine Weiterführung des Vertrages (und somit des Versicherungsschutzes) ablehnen und eine neue Versicherung zu bekommen, wenn man gekündigt wurde, ist nicht so einfach (eigene Erfahrung: hatte als jugendlicher Held ein, zwei oder ein paar mehr Unfälle).
Klauseln in Versicherungsverträgen die den kompletten Versicherungsschutz aufheben, weil ein für den Unfall nicht relevantes Bauteil welches zum TEILWEISE Erlöschen der Betriebserlaubnis führt verbaut wurde, sind unwirksam (OLG Hamm hat ein paar lesenswerte Urteil dazu erlassen).

Bei einer derart veränderten Nebellschlussleuchte will sich mir grad kein Szenario erschließen indem sich ein Zusammenhang zwischen Unfall und Veränderung konstruieren lässt, da es ja auch keine PFLICHT zum Anschalten dieser Leuchte gibt, sie muss laut StVZO § 53 d & StVO § 17 Abs. 3 nur vorhanden und funktionstüchtig sein (ok, ein wenig mehr schon, aber zumindest keine Pflicht zur Nutzung).

Nicht das ihr mich falsch versteht, mir persönlich ist es wichtig, das meine Autos den geltende Vorschriften und Normen entsprechen, aber was möglich ist wird bis zum bitteren Ende ausgereizt - deshalb liebt mich mein Dekra-Prüfer auch so sehr *fg
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