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wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Hier geht es um den Antrieb, das Fahrwerk und Tuning des iQs

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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon Christian87 » Donnerstag 6. Mai 2010, 07:11

MUCiQ hat geschrieben: bis 17" und 40er Querschnitt, keine Tachoangleichung erforderlich. ;)


40er Querschnitt von was ist halt die Frage!
Kleines Rechenbeispiel:
15" sind grobe 38,1cm + 17.5cm*0,65 (Also Serienbereifung) = 38,1cm + 11,375cm = 49,475cm Durchmesser des Serienrades.
Macht nach Adam Riese 155,43 cm Abrollumfang
17" = 43,18cm + 20,5 (also 205er) * 0,4 = 51,38 cm Umfang für ne 205/40/R17 = 161,41cm Abrollumfang
1 - (155,43 / 161,41) = 0,037, also quasi 3,7% Abweichung!
Bei 4% erlaubter Toleranz sind 205/40/R17 also noch drin.
Ein 215/40/R17 hat dann aber schon 4,5% mehr Umfang und ich denke spätestens das wird doch kritisch oder?

Lasse mich wie immer gern korrigieren ;)
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon birdie » Donnerstag 6. Mai 2010, 14:12

Hai,

Du hast da einen kleinen Denkfehler drin.

den Reifenquerschnitt musst Du doppelt dazuzählen, der ist ja oben und unten am Reifen. (sonst wäre da ne echt fiese Unwucht :lol: )

also ergibt sich :
U=(F*2,54+(2*B*Q/100/10))*pi

U=Umfang [cm}
F=Felgendurchmesser [zoll]
B=Reifenbreite [mm]
Q=Querschnitt (zB 65 oder 40)

ich komme dann auf folgendes:

15" 175/65er U=191,17cm 100%
17" 205/40er U=187,18cm 97,9%
17" 205/45er U=193,62cm 101,3%
17" 215/40er U=189,69cm 99,2%


also wären alle Kombinationen erlaubt und problemlos.

Mit meinen 215ern lieg ich da also ganz gut :-)
Nebenbei trägt der Tüv meines wissens kombinationen mit mehr als 2% Abweichung gar nicht ein!
bei 205/40er kommt es dann darauf an, wie da gerundet wird :ugeek:

Was allerdings die Formel zwar genauer aber kompliziert machen würde: wenn man jetzt den selben Reifen einmal auf 7" und eimal auf 7,5" Felgenbreite montiert, verändert sich der Umfang auch wieder ein bischen :mrgreen:

Noch ein anderes, "echtes" Problem gibt sich bei zu großen Abweichungen vom "normalen" Radumfang:
Die Steuergeräte für ESP/ABS können uU Probleme mit den geänderten Parametern bekommen... das ist auch durch Tachoanpassung nicht in den Griff zu bekommen...
TSchau

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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon Atum » Donnerstag 6. Mai 2010, 14:18

@ Christian
Ich habe nicht nachgerechnet aber ich gehe einfach mal davon aus, das deine Rechnungen stimmen, dennoch sind auch 215/40 R17 und 205/45 R17 erlaubt mit Abnahme über §19 III - OHNE Tachoangleichung.
Da ich deiner Meinung bin, verwundert es mich, lagen die Grenzwerte doch wo anders und wir beide haben uns geirrt?


AH - ich hätt doch nachrechnen sollen *fg -> siehe Birdie
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon Atum » Donnerstag 6. Mai 2010, 14:25

birdie hat geschrieben:
Noch ein anderes, "echtes" Problem gibt sich bei zu großen Abweichungen vom "normalen" Radumfang:
Die Steuergeräte für ESP/ABS können uU Probleme mit den geänderten Parametern bekommen... das ist auch durch Tachoanpassung nicht in den Griff zu bekommen...


Da sollte es nur Probleme bei Mischbereifung (HA/VA) geben. da das ECU nicht weiß wie groß der Abrollumfang ist sondern nur die werte der 4 Sensoren miteinander vergleicht.
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon birdie » Donnerstag 6. Mai 2010, 14:54

Mit den 2% bin ich ziemlich sicher, ohne darauf wetten zu können... in meinem Gutachten steht ein Satz wie "Der Radumfang ändert sich um nicht mehr als 2%", darum nehme ich mal an, dass das die magische Grenze ist, sonst hätte der Satz keinen Sinn.

Aber 2% ist ja alles bis einschliesslich 2,4%... je nachdem, wie man halt rundet :mrgreen:
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon Christian87 » Donnerstag 6. Mai 2010, 15:21

Haha ja ihr habts ja recht.
Ohne Skizze gehts halt echt nie bei mir :lol:

Dann ist das natürlich ok, ich wollte mit meinem Beitrag ja auch nur darauf hinweisen, dass "40er Querschnitt" relativ zu sehen ist ;)
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon MUCiQ » Donnerstag 6. Mai 2010, 19:21

Danke birdie, die Rechnung ist absolut korrekt, habe nämlich gerade einen Umrechner aus meiner Pirellizeit gefunden. ;)

Was allerdings nicht ganz stimmt, die 2% Abweichung. Ich fahre 205/45-16 , die haben 2,9% weniger Abrollumfang und sind problemlos "Anbaubestätigt" worden, von der DEKRA :!: :)

Deswegen behaupte ich weiterhin, kleinere Räder gehen subjektiv wie die Sau....... :mrgreen:
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon Steffen » Donnerstag 6. Mai 2010, 19:59

Der Abrollumfang ist bei 1,0 und 1,33 nicht gleich.
Ich darf die 16"er nicht auf dem 1,0er fahren. Bei gleicher Reifenbreite 175(trotz 60er Höhe), bei anderen Breiten ändert sich das Verhätnis zur Höhe. Hätte 185er oder 195er Breite mit anderer Höhe kaufen müssen.
Der Tachowert darf nicht nach unten abweichen. Soll heißen, wenn er zuviel anzeigt kein Problem. Zuwenig ist unzulässig.
Daher sind die 15"er auf den 1,33er zulässig. Fährst halt zu langsam, da der Tacho zu füh fünfzig anzeigt.
Mein 1,0er zeigt ab 120km/h ca.10km/h (gegenüber GPS)zuviel an.
Dibbfähler türven Behalldn wärden.......Ich mache mir wieder neue :-)


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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon Pitti » Donnerstag 6. Mai 2010, 20:47

Hi,

ich hab aus Unterlagen von Conti mal die Normangaben herausgesucht:

15" 175/65er U=191,17cm 100% = 1855 mm (nach DIN 70020 bei 60 km/h)
17" 205/40er U=187,18cm 97,9% = 1820 mm
17" 205/45er U=193,62cm 101,3% = 1879 mm
17" 215/40er U=189,69cm 99,2% = 1840 mm

Für alle die schon wieder die Messer wetzen, diese Werte wurden nur zur Info aufgeführt und enthalten keine Wertung meinerseits !

Die "2%" die hier herumgeistern und angeblich in Gutachten auftauchen, könnte aber auch die Angabe (im Felgengutachten) zur Verbreiterung der Spur sein, die immer mit der Bezeichnung "innerhalb 2%" angegeben wird.

Ich habe leider keine verlässliche Quelle gefunden, in der ein fester Prozentwert angegeben wird.
Im Felgen-Gutachten wird jedenfalls aufgeführt, bei welchen Reifengrößen eine Überprüfung des Tachos (nach § 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39) gefordert wird.
Bei den Größen 205/40R17 und 205/45R17 wird keine Tachoüberprüfung verlangt (bei der Größe 175/60R16 auch nicht :twisted: )

@Steffen
175/65R15 = 1855 mm (nach DIN 70020 bei 60 km/h)
175/60R16 = 1880 mm
das entspricht einer Abweichung von +1,35%!

Und jetzt musst du bitte erklären, warum du diese Reifengröße nicht auf einem 1,0er fahren darfst!
In den Gutachten von 4 verschiedenen 6x16 Felgen ist die Reifengröße 175/60R16 freigegeben!
Wenn du allerdings eine Felge 6,5x16 oder breiter nimmst, dann darfst du tatsächlich keine 175/60R16 fahren! Aber nicht wegen dem Abrollumfang, sondern weil die Felge zu breit ist! Der 175/60R16 ist nur bis 6 Zoll Breite freigegeben!
Zuletzt geändert von Pitti am Donnerstag 6. Mai 2010, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße

Peter
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Re: wirkt sich die Felgengröße auf die Beschleunigung aus?

Beitragvon SkinDiver » Donnerstag 6. Mai 2010, 20:56

Er darf die Felgen nicht fahren, weil sie nicht in der ABE vom Fahrzeug aufgeführt ist. ;)
Und da es für Toyota Felgen keine ABE gibt wäre es eine §21 Abnahme (wo dir dann der Ottonormalprüfer sagt: "Dat geht nit"
:D ;)

Pitti hat recht... bei Spurverbreiterung gibt es die Angabe mit 2% Verbreitung zur Länge der Achse.
Es gibt aber auch ne Tacho angabe... da bin ich mir sicher.
Deswegen hier so nen lustiger Auszug aus einem Reifenrechner (Google - Suchbegriff: Reifenrechner):

Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.

Der Tachometer darf nach der EG-Richtlinie ECE-R39 maximal 10% + 4 km/h voreilen (Stand 08/05).
Beispiel: tatsächliche Geschwindigkeit = 100 km/h - maximale Tachoanzeige = 114 km/h
Die Anzeige einer geringeren als der tatsächlichen Geschwindigkeit ist nicht zulässig.


Sollte doch eigentlich jetzt alles zum rechtlichen Teil gesagt sein...oder?
Gruß
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