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Moderatoren: baiertaler, SkinDiver
MUCiQ hat geschrieben: bis 17" und 40er Querschnitt, keine Tachoangleichung erforderlich.
birdie hat geschrieben:
Noch ein anderes, "echtes" Problem gibt sich bei zu großen Abweichungen vom "normalen" Radumfang:
Die Steuergeräte für ESP/ABS können uU Probleme mit den geänderten Parametern bekommen... das ist auch durch Tachoanpassung nicht in den Griff zu bekommen...
Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.
Der Tachometer darf nach der EG-Richtlinie ECE-R39 maximal 10% + 4 km/h voreilen (Stand 08/05).
Beispiel: tatsächliche Geschwindigkeit = 100 km/h - maximale Tachoanzeige = 114 km/h
Die Anzeige einer geringeren als der tatsächlichen Geschwindigkeit ist nicht zulässig.
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