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Moderatoren: baiertaler, SkinDiver
WingMan hat geschrieben:...
Grundsätzlich ist der Händler nicht verpflichtet, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Das Problem für den Händler ist folgendes: Nehmen wir mal an, die offene Restschuld bei der Toyota Leasing beläuft sich jetzt im Februar 2011 auf 9.000 EUR.
Nehmen wir weiter an, der Marktwert (Händlereinkaufswert) des IQ von NAddl5 ist anhand Kilometer und Zustand des Fahrzeugs bei 7.800 EUR. Somit ist das auto 1.200 EUR weniger wert, als der Händler bei Rücknahme bei der Leasinggesellschaft ablösen muss. Wenn Naddl5 nun ein neues Auto wieder beim Händler least, so kann er diesen Mindererlös von 1.200 EUR natürlich mit dem Neuwagengeschäfft wieder kompensieren, indem er z.B. einfach 1.200 EUR weniger Rabatt auf den neuen gibt und dadurch den Verlust beim Gebrauchtwagen kompensiert.....
WingMan hat geschrieben:...
....Die Aussage, dass der Hersteller Grundsätzlich den Restwert beim Leasing garantiert ist falsch!....
netmiq hat geschrieben:...
Grundsätzlich finde ich es sehr löblich, wie Du Dich um Klärung bemühst, ich sehe aber im Gegenzug auch, dass die Autorin dieses Beitrages sich hier seit Beginn nicht mehr blicken lassen hat... sie warf einfach nur einen "Knochen" in die Runde, an dem wir uns jetzt "zerfleischen dürfen. Etwas dürftig.
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netmiq hat geschrieben:WingMan hat geschrieben:...
....Die Aussage, dass der Hersteller Grundsätzlich den Restwert beim Leasing garantiert ist falsch!....
Die wenigsten Hersteller garantieren den Restwert (auch beim Kilometerleasing nicht!), auf dem deutschen Markt ist dies die Ausnahme.
Toyota jedenfalls tut es nicht, ich wüsste auch nicht, worauf Du Dich mit dieser Aussage beziehst..?
Wer, bitteschön ,hat hier behauptet, irgendein Hersteller würde Restwerte garantieren?
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Grüße, netmiq
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