von scheffi » Montag 20. August 2012, 08:37
das, was am fahrzeug montiert ist, muß auch funktionieren (mal abgesehen davon, ob es zulässig ist, oder nicht). wenn eine 3. bremsleuchte montiert ist, muß sie auch funktionieren.
in der stvzo ist geregelt, ab welchem baujahr fahrzeuge eine dritte bremsleuchte haben müssen.
ebenso ist geregelt, dass sich der fahrer vor fahrtantritt von der funktion seines fahrzeugs überzeugen muß. wenn das lämpchen nun unterwegs kaputt geht, ist das natürlich schwierig. wenn ich so jemanden sehe, nutze ich meist die nächste ampel um ihn drauf hinzuweisen. mag das auch keinem unterstellen, dass er absichtlich mit defekten oder gar abgeklemmten leuchten fährt.