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wer weiss was ... ?

Generelle Diskussionen rund um den Toyota iQ

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wer weiss was ... ?

Beitragvon LALA » Dienstag 5. Januar 2010, 19:52

Jeder iQ hat ein EC Certificate of Conformity. Wird ja bei der Zulassung benötigt.

unter Punkt 47 steht die FISCAL POWER.

Da hat der iQ in Frankreich 5 cv (Chevaux Vapeur) - kennen wir noch von der Ente, die hatte ja 2CV!
Was bedeutet aber 0463 (für den Diesel) bei Deutschland? :?: :idea:

Wer kann mich schlau machen?
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Re: wer weiss was ... ?

Beitragvon netmiq » Dienstag 5. Januar 2010, 22:15

Hallo & Guten Abend..

nun, das sollte lösbar sein, wenngleich ich gerade keinerlei Fahrzeugdokumente in der Nähe habe... ;)
Dieser Code für die nationale Emissionsklassifizierung ist auch unter "14.1" in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu finden; wobei die 04 für eine nach PKW-Bestimmungen zugeteilte Emissionsklasse steht, während die 63 ein EURO4-Fahrzeug der 5Liter-Klasse kennzeichnet.

Mit den besten Wünschen zur Nacht, M.
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Beitragvon LALA » Dienstag 5. Januar 2010, 23:56

Danke für den Tipp.
Also der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II.
Leider finde ich dort nicht den Eintrag! Es gibt auch kein 14.1!
Oder übersehe ich was?
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Re: wer weiss was ... ?

Beitragvon netmiq » Mittwoch 6. Januar 2010, 00:32

Berechtigte Nachfrage>gemeint war die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein. Nix für ungut :!:
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Schadstoffklasse

Beitragvon LALA » Mittwoch 6. Januar 2010, 00:47

Habe die Ziffer 14 im Fahrzeugschein gefunden = EURO 4;5L

Noch 'ne Frage:
bei mir ist unter Ziffer 22 der Eintrag: Stufe PM5.
Was ist das nun?
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Re: wer weiss was ... ?

Beitragvon netmiq » Mittwoch 6. Januar 2010, 01:08

Hier eine Übersicht über die Definitionen der Partikelminderungsstufen (PM-Stufen) :


Folgende sieben Partikelminderungsstufen (PM-Stufen) werden nach Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3a StVZO definiert:
Stufe PM01
Für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe Euro-1. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-2-Diesel-Pkw der Gruppe III geltenden Partikelmasse-Grenzwert von 0,170 g/km einhalten.
Stufe PM0
Für Diesel-Pkw mit Euro-1-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtge­wicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe Euro-2. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-2-Diesel-Pkw geltende Partikelmasse-Grenzwert von 0,100 g/km einhal­ten.
Stufe PM1
Für Diesel-Pkw mit Euro-1- und Euro-2-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Ge­samtgewicht) der Gruppe II und III gemäß Richtlinie 98/69/EG Zeile A (Euro 3/II, Euro 3/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-3-Diesel-Pkw gel­tende Parti­kelmasse-Grenzwert von 0,05 g/km einhalten.
Stufe PM2
Für Diesel-Pkw mit Euro-3-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtge­wicht) der Gruppe II und III gemäß Richtlinie 98/69/EG Zeile B (Euro 4/II, Euro 4/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Partikelmasse-Grenzwert von 0,025 g/km einhalten.
Stufe PM3
Für Diesel-Pkw mit Euro-4-Abgasnorm. Durch Nach­rüstung eines Partikelfilters müssen die Fahr­zeuge den halbierten Euro-4-Partikelmasse-Grenzwert für Diesel-Pkw von 0,0125 g/km einhalten.
Stufe PM4
Für Diesel-Pkw mit Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapa­zitäten nicht mit so ge­nann­ten „geschlos­senen Partikelfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90 Pro­zent errei­chen. Durch deren Nachrüstung müssen die Fahrzeuge den von der Eu­ropäi­schen Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorgeschriebe­nen Parti­kelmasse-Grenz­wert von 0,005 g/km einhalten.
Stufe PM5
Für Diesel-Pkw mit Euro-3- und Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Ver­kehr zugelassen wurden/werden, den von der Euro­päische Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorge­schriebenen Partikelmasse-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.


Goods Nächtle dann..
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