von LALA » Dienstag 24. Januar 2012, 10:43
Das mit dem Werben ist „leider“ nicht so. Diese „Werbeagenturen“ nutzen eine Grauzone.
Rechtlich benötigt man dazu eine Sondernutzungberechtigung (nicht einheitlich in den Gemeinden). Bestimmt wird ein Aufkleber mit: Mein Baby isst HIPP! keinen Ärger bereiten können, aber schon etwas mehr ist kritisch, wenn das Fahrzeug eine private Zulassung hat und nicht auf privatem Gelände steht/fährt.. Bei Geldvorteilen durch aufgebrachte ADVERTISING BY CAR greift sogar die GEMA nach dem Geld, da das Fahrzeug gewerblich angemeldet und versichert werden muss.
iQ+ | D-4D | ws | Leder sw