@Dunja: Bei aktuellen Fahrzeugen innerhalb Europas ist das kein Problem. Benötigt wird neben dem ausländischen Brief das COC-Dokument, was bei jedem iQ dabei ist, und der Kaufvertrag ... und ein bißchen mehr Geduld auf der Zulassungsstelle.
Eine Vollabnahme ist nicht erforderlich, die Zulassungsstelle schaut nur kurz auf die Fahrgestellnummer - mal vorausgesetzt das Fahrzeug ist im wesentlichen serienmäßig
Der Knackpunkt ist die neue Kurzzeitkennzeichen Regelung. Denn seit mitte 2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgegeben, wenn das Fahrzeug eine gültige - deutsche ! - Hauptuntersuchung hat. Also entweder mit den ausländischen Kennzeichen überführen (setzt Einverständnis der Verkäufers voraus) oder auf der Zulassungsstelle auf eine Ausnahme hoffen (Ermessensspielraum, mit Glück reicht vielleicht eine ausländische Hauptuntersuchung).
Wenn beides nicht klappt, bleiben Anhänger, Transporter, rote 06er Nummer, ggf. ein ausländisches Kurzzeitkennzeichen.